Betreuungsbüro
Christian Jethon
Berufsbetreuer unterstützen Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können.
Eine Betreuung wird dabei von dem Amtsgericht angeordnet, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat. Das Gericht entscheidet auch über die Aufgabenkreise, für die der Betreuer künftig zuständig sein soll.
Als gesetzlicher Vertreter nimmt ein Betreuer die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen oder Versicherungen.
Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich werden Entscheidungen mit ihnen besprochen und im Sinne des freien Willens der Betreuten getroffen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Betreuer auch Entscheidungen gegen den erklärten Willen des Betreuten treffen muss - beispielsweise während einer akuten Psychose des Betreuten oder wenn er sich sonst durch sein Handeln selbst schädigen würde.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e. V.